Beratungsbesuche
Durchführung von Beratungen pflegender Angehöriger (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich
Pflegestufe 3 vierteljährlich
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser gesetzlich vorgegebenen Intervalle für Ihre Fragen zur Verfügung.