- Haushaltsreinigung – Bodenpflege, Staubwischen, Blumenpflege, Fenster putzen, Gardinen waschen, Wäsche waschen, Bügeln, Haus-, Keller- und Bodenordnung
- Einkäufe
- Hunde ausführen
- kleinere gärtnerische Tätigkeiten
Es ist möglich auf der Grundlage der Pflegeversicherung, das heißt bei Vergabe einer Pflegestufe, eine ¾-Stunde Hauswirtschaft pro Woche in Anspruch zu nehmen. Dies darf aber nur den unmittelbaren Wohnbereich betreffen. (Haus-, Keller- und Bodenordnungen sind davon ausgenommen)
Leistungen der Hauswirtschaft dürfen gern separat in Anpruch genommen werden.